Zur Bewertung Ihrer Immobilie biete ich die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens oder alternativ eine Verkehrswertermittlung in Form eines tabellarischen Kurzberichtes an.
Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB beinhaltet u.a.:
Das Verkehrswertgutachten ist vollständig nachvollziehbar und kann bei Schiedsverfahren sowie zu gerichtlichen Zwecken herangezogen werden.
Das Verkehrswertgutachten wird für folgende Zwecke empfohlen:
Die Verkehrswertermittlung (tabellarischer Kurzbericht) beinhaltet u.a.:
Die Ermittlung des Verkehrswertes ist identisch mit der Wertermittlung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht in der eingeschränkten Dokumentation sowie der fehlenden Beschreibung und Begründung. Dadurch sind die Mindestanforderungen an ein Gutachten (vollständige Nachvollziehbarkeit und Begründung) bei einer Verkehrswertermittlung (tabellarischer Kurzbericht) nicht gegeben.
Eine Verkehrswertermittlung wird für folgende Zwecke empfohlen:
Im Zuge der Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen:
für die Durchführung einer Immobilienbewertung zwingend erforderlich:
für die Durchführung einer Immobilienbewertung, soweit zutreffend, erforderlich:
Auf Wunsch des Auftraggebers können die oben genannten Unterlagen als Mehr- / Sonderleistung besorgt bzw. erstellt werden.
Die Honorierung der Immobilienbewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Honorar- und Preisangaben.